Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 15 BImSchG

17 %
33 %
50 %
67 %
83 %
100 %

Folgende Unterlagen könnten für die Einreichung benötigt werden:

  • Werksanlagenplan M 1 : 1.000
  • Umgebungsplan M 1 : 5.000 mit Eintragung der baulichen Nutzungen
  • Betriebs- und Verfahrensbeschreibung
  • Schematische Darstellung (Fließbild)
  • Maschinenaufstellungsplan
  • Beschreibung der Herkunft und des Verbleibs von Abfällen
  • Angaben zur Luftreinhaltung
  • Angaben zum Lärmschutz

Kosten:

  • Die Kosten für eine Änderungsanzeige nach § 15 BImSchG richten sich nach Tarif-Nr. 8.II.0/Tarif-Stelle 1.8.1.1 des Kostenverzeichnisses (KVz) und liegen zwischen 100 bis 5.000 €.

Unterschrift:

  • Persönlich oder digital möglich

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* Mit einer Benutzer-ID werden persönliche Daten im Formular vorausgefüllt. Je nach Art der Anmeldung brauchen Sie dann ggf. keine persönliche Unterschrift leisten.

 

Betreiber der Anlage
Standort der Anlage/n
Weitere Informationen zur Anlage

konkretisierte Bezeichnung gemäß vorgenannter Nummer des Anhangs 1 der 4. BImSchV

konkretisierte Bezeichnung gemäß vorgenannter Nummer des Anhangs 1 der 4. BImSchV

Der Anzeige sind folgende Unterlagen beigefügt (einfach)
Geschäftsgeheimnis
Weitere Angaben
E-Mail-Einverständniserklärung
Eindeutige Online-Authentifizierung
Einreichung des Dokumentes an das Landratsamt Bayreuth
Unterschrift ist nicht erforderlich
Virtuelle Unterschrift ist erforderlich

Bitte unterschreiben Sie hier am Bildschirm, ggf. mit der Maus.

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