Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

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Benötigte Unterlagen und Hinweise:

  • Bestätigung des Kursleiters
  • Die Unterschrift ist persönlich oder digital möglich.
  • Das Landratsamt Bayreuth ist nur zuständig für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Landkreis Bayreuth.Anträge für Bürgerinnen und Bürger, die nicht im Landkreis Bayreuth wohnen, werden nicht bearbeitet!

  • Das Mindestalter für die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung beträgt 21 Jahre.

  • Für diese Dienstleistung fallen Kosten in Höhe von 100,00 Euro an.

Mit oder ohne digitalem Konto fortfahren? Bitte wählen Sie:

* Mit einer Benutzer-ID werden persönliche Daten im Formular vorausgefüllt. Je nach Art der Anmeldung brauchen Sie dann ggf. keine persönliche Unterschrift leisten.

 

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Bitte beachten Sie: Das Mindestalter für die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung beträgt 21 Jahre!

Kursangaben / Sonstiges

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Weitere Angaben
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Eindeutige Online-Authentifizierung
Einreichung des Dokumentes an das Landratsamt Bayreuth
Unterschrift ist nicht erforderlich
Virtuelle Unterschrift ist erforderlich

Bitte unterschreiben Sie hier am Bildschirm, ggf. mit der Maus.

Persönliche Unterschrift ist erforderlich

Bitte unterschreiben Sie hier am Bildschirm, ggf. mit der Maus.

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