Vorschlag für die Verleihung des Feuerwehr-Ehrenzeichens nach langjähriger Dienstzeit bei einer Freiwilligen Feuerwehr oder Werkfeuerwehr.
Hinweis: Dieser Vorschlag ist mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Ehrungstermin vom Kommandanten der jeweiligen Feuerwehr beim Landkreis Bayreuth einzureichen. Der nachfolgende Kommandant schlägt das aufgeführte Feuerwehrmitglied zur Verleihung des Feuerwehr-Ehrenzeichens vor. Das Feuerwehrmitglied hat sich während der angegebenen Zeit durch Tätigkeit im aktiven Feuerwehrdienst ausgezeichnet.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Datenübermittlung an das Landratsamt Bayreuth aus datenschutzrechtlicher Sicht unter Umständen um eine Zweckänderung handeln kann. Das zu ehrende Feuerwehrmitglied wäre über eine Zweckänderung zu informieren. Auf die Erläuterungen des Landesamtes für Datenschutzaufsicht wird verwiesen.
https://www.lda.bayern.de/media/dsk_kpnr_10_informationspflichten.pdf
Die betroffene Gemeinde / Stadt / Verwaltungsgemeinschaft wird mit dem Absenden des Antrages automatisch über diesen Antrag informiert.
Für die Ehrung gelten folgende Eintrittsalter:
Eintrittsalter bis 31.12.1966 - Eintrittsalter 16 Jahre
Eintrittsalter von 01.01.1967 bis 31.07.1998 - Eintrittsalter 14 Jahre
Eintrittsalter ab dem 01.08.1998
- Eintrittsalter 12 Jahre
Hinweis: Die Ehrung kann frühestens an dem angegebenen Datum durchgeführt werden.
Geben Sie die Uhrzeit bitte in folgender Form ein: hh:mm (z.B. 09:00 oder 14:00)